Stiftungsgesetz : Aus gesellschaftlichen Akteuren werden Beamte

  • Von Klaus Ferdinand Gärditz
  • Aktualisiert am

Das Bewerbungsschreiben muss erstklassig sein: Der Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen verbeamtet die Zivilgesellschaft. Ein Gastbeitrag.

(…) „Etwa die Ausgrenzung von Teilen des Staatsvolkes durch einen völkischen Volksbegriff wäre verfassungsfeindlich – vereinzelte Irrläufer in der Staatsrechtslehre hin oder her.“ (…)

Klaus Ferdinand Gärditz lehrt Öffentliches Recht an der Universität Bonn.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/das-staatsverstaendnis-des-neuen-stiftungsgesetzes-19283490.html

Kommentar GB:

Das Volk (demos) gibt sich der Idee nach als Souverän selbst eine Verfassung.

Was macht das Volk aus? Es muß etwas sein, was vor und außerhalb der Verfassung existiert.

Oder ist das Volk womöglich weiter nichts als die jeweilige Summe der Besitzer eines Paßdokumentes?

Wird letzteres rechtlich und faktsch für gültig gehalten, impliziert das dann nicht,

daß es kein konstitutives Volk (keinen demos) geben kann, somit keine Demokratie ?

 

 

 

 

 

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