Islamische Gewaltagenda und islamischer Terrorismus als sicherheitspolitische Hauptbedrohung

31. 05. 2023

Hartmut Krauss

 

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Islamische Gewaltagenda und islamischer Terrorismus als sicherheitspolitische Hauptbedrohung

 

Zwar ist es einerseits selbstverständlich richtig, den einheimischen Rechtsextremismus ins Visier zu nehmen und neonazistische Gruppen zu bekämpfen. Aber andererseits ist es auf realitätsverzerrende Weise völlig unangemessen, staatsrituell und massenmedial fast ausschließlich nur den nichtdeutschen Opfern des einheimischen Rechtsextremismus zu gedenken (Beispiel Solingen), während man die Gewalttaten von islamischen Rechtsterroristen und Attentätern mit ihren zahlreichen deutschen und nichtmuslimischen Opfern (Beispiel Breitscheidplatz) dagegen nicht gleichermaßen ins Zentrum der staatspolitischen Aufmerksamkeit rückt. Mit diesem „gedenkpolitischen“ Doppelstandard bedient man nur die Selbstgerechtigkeit sowie die Schuldabwehr in den muslimischen Gegenmilieus und lenkt u. a. von Folgendem ab:

Nach offiziellen Angaben stehen 72 einheimisch-rechtsextremistische „Gefährder“ (1)  505 islamisch-rechtsextremistischen „Gefährdern“ gegenüber.

Aktuell wurde heute (31. Mai 2023) laut Pressemeldungen in zwölf Bundesländern mit ca. 1000 Polizeikräften eine Razzia gegen Unterstützer des „Islamischen Staates (IS) durchgeführt, die Geld für die Terrormiliz gesammelt haben sollen. Dabei fassten die Ermittler „sieben verdächtige Männer und Frauen. Unter ihnen zwei Ehepaare aus NRW, Alperen K. und Cagla K., Anna Y. und Harun Y. Dazu wurden Chahira A., Kujtim B. und Siham O. gefasst, Festnahmen erfolgten auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den überwiegend deutschen Staatsbürgern (sic; H.K.) ) wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.“

(1) Als „Gefährder“ werden Personen bezeichnet, bei denen die Sicherheitsbehörden annehmen, dass sie politische Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.  –

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