Prozessauftakt gegen tschetschenischen Totschläger

13. 02. 2023  –  Hartmut Krauss

 

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Der Fall offenbart erneut die schändlichen Auswirkungen verfehlter Migrationspolitik sowie die Fehleinstellung der deutschen Justiz

 

Der abgelehnte Asylbewerber Nuradi A. (21) ist angeklagt, beim CSD in Münster im vergangenen August den Transmann Malte C. tödlich verletzt zu haben. Beim Prozessauftakt, so BILD, „versteckt Nuradi A. (21) sein Gesicht lieber feige hinter einer Mappe. Und anstatt sich für seine abscheuliche Tat in Grund und Boden zu schämen, lächelt der mutmaßliche Killer hinter seinem Sichtschutz überheblich seine Freunde an!“ Der Staatsanwalt über den Angeklagten: „Er suchte, wohl aus Neugier, am 27.8.22 den CSD in Münster auf und fragte mehrere Teilnehmerinnen, ob er sie intim berühren und ihnen unter den Rock fassen könne. Dann beleidigte er die Frauen als lesbische Huren und scheiß Transen, drohte damit, ihre Familien umbringen zu wollen.“

Erneut zeigt sich, was sich  hinter der „bunten“ Fassade weltoffener Vielfalt oftmals in Wirklichkeit an importierter extrem reaktionärer und antihumanistischer Herrschaftskultur verbirgt und wie der deutsche „Rechtsstaat“ mit diesem rückständig-aggressiven Import offenkundig überfordert ist bzw. mit diesem völlig unangemessen umgeht.

„Bereits vor dem Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde bekannt, dass Nuradi A. selbst homosexuell sein soll. Eine Gutachterin kommt zu dem Ergebnis, dass die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte. In seiner tschetschenischen Heimat würde der gläubige Muslim daher einer Gefahr ausgesetzt sein. Die Familie wird seit Bekanntwerden seiner möglichen sexuellen Orientierung von wütenden Tschetschenen bedroht.“

„Öffentlich einlassen wollte sich der mutmaßliche Killer beim Prozessauftakt nicht. Stattdessen versteckte er sich hinter seiner tschetschenischen Herkunft, machte sich selbst zum Opfer. Sein Verteidiger Siegmund Benecken (81) beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.“

Die Richterin Cornelia Oen folgte diesem Antrag („Kulturbonus“), negierte damit das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit und „kuschelte“ einmal mehr mit einem jener  mittlerweile vielen Straftäter dieser Sorte: „Dies ist im Interesse des Angeklagten geboten. Die drohende Bloßstellung ist im Hinblick auf seine Entwicklung zu verhindern.“ (Als habe sich der Angeklagte mit seiner Tat nicht bereits selbst irreversibel und zur Genüge „bloßgestellt“.)

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/muenster-prozess-gegen-csd-killer-er-soll-malte-c-getoetet-haben-82884472.bild.html

sowie – im weiteren Zusammenhang – :

https://www.spiegel.de/ausland/pakistan-vorwurf-der-blasphemie-wuetende-menge-lyncht-mann-in-polizeiwache-a-6133ebc3-ec52-4a9c-b2b3-320be3500218

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