EU : In Teufels Küche

Auf dem Etikett hinter Fachbegriffen versteckt,

dürfen nun

Inhaltsstoffe aus Insekten

unseren Lebensmitteln bis zu einer gewissen Menge beigemischt werden.

Machte man sich ehedem noch mit dem Ausdruck „Heimchen am Herd“ über Menschen lustig, deren Arbeitsschwerpunkt im eigenen Hause liegt, so sind nun alle dringend aufgefordert, zu erwägen, ob sie denn „Heimchen im Topf“ goutieren oder lieber nicht. Seit dem 24. Januar 2023 darf nämlich gemäß einer von der EU-Kommissionschefköchin Ursula von der Leyen genehmigten Verordnung Mehl aus Acheta domesticus (vulgus „Heimchen“) allerlei Produkten in der EU und somit auch in Deutschland beigemischt werden. Werden dabei 15 Prozent nicht überschritten, genügt als Hinweis im Kleingedruckten die Angabe des lateinischen Namens.
(…) „In Insekten finden sich bei Menschen Allergie auslösende Stoffe, außerdem können sich bei der Insektenzucht Pilze und andere Erreger bilden. Diese ökotrophologischen Erkenntnisse sind jedoch bereits seit dem 2. Februar 2022 Makulatur, als zunächst Mehlwurmlarven und Wanderheuschrecken zugelassen wurden; nun folgt das Heimchen, kurz darauf noch Getreideschimmelkäferlarven (1).“ (…)

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