Antisemitismus im Islamismus

20.02.2023

Antisemitismus im Islamismus

(Pfahl-Traugber)

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/2019-06-antisemitismus-im-islamismus.pdf?__blob=publicationFile&v=7

2.2 Was ist Islamismus?

Der Begriff „Islam“ bezeichnet eine Religion, deren Ausübung in Deutschland durch das Grundgesetz und die darin verbürgte Religionsfreiheit geschützt ist. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff „Islamismus“ eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass der Islam nicht nur eine persönliche, private „Angelegenheit“ ist, sondern auch das gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung bestimmt oder zumindest teilweise regelt. Der Islamismus fordert die Existenz einer „gottgewollten“ und daher „wahren“ und absoluten Ordnung, die über den von Menschen gemachten Ordnungen steht. Ziel aller Islamisten ist es, dieser „gottgewollten“ Ordnung in den arabischen und anderen muslimischen, aber auch in den westlichen Staaten Gültigkeit zu verschaffen. Ein wesentliches ideologisches Element des Islamismus ist unter anderem der Antisemitismus.

Mit ihrer Auslegung des Islam stehen Islamisten insbesondere im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung. Islamistische Organisationen werden daher in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet.

Unter dem Oberbegriff „Islamismus“ werden allerdings verschiedene Ausprägungen zusammengefasst, die sich hinsichtlich ihrer ideologischen Prämissen, ihrer geografischen Orientierung sowie ihrer Strategien und Mittel zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Legalistische Strömungen wie beispielsweise die „Millî Görüş“-Bewegung versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Gewalt 14 als Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen lehnen sie ab.

In allen islamistischen Strömungen und Organisationen lässt sich antisemitisches Gedankengut nachweisen, lediglich die Art und Weise, wie einzelne Gruppierungen damit in der Öffentlichkeit auftreten, variiert. (S. 13-15) Bes. Schaubild S. 15

 

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Kommentar Hartmut Krauss:

 

Dieser Islam-/Islamismus-Diskurs des Verfassungsschutzes mit seiner dualistischen (zusammenhangseliminierenden) Gegenüberstellung ist grundfalsch. Denn er verleugnet erstens die inhaltliche Übereinstimmung zwischen den islamischen Quelletexten (objektivierter Islam) einerseits und der „Ideologie“ der „islamistischen“ Gruppierungen andererseits. All das, was der Autor fälschlicherweise nur dem „Islamismus“ zuordnet, ist de facto bereits vorgängiger Inhalt des Islam.

Der „Islamismus“ verkörpert damit auch keine „wesenswidrige Instrumentalisierung“ des Islam, sondern tritt als konsequente Erneuerungsgestalt der islamischen Herrschaftskultur in Erscheinung, die durch den Herausforderungsrahmen, wie er von der westlichen Moderne objektiv gestellt wurde und wird, „hindurchgegangen“ ist. Traditioneller Absolutismus schlägt um in operativ modernisierten religiösen Totalitarismus. Elemente und Methoden der technischen Moderne werden aufgegriffen und als Instrumente zur Verbreitung radikalisierter islamischer Herrschaftsideologie und militanter Praxis genutzt (Stichwörter: Google-Islamismus, Virtuelle Umma, das Internet als Schule des djihadistischen Terrorismus etc.).

 

Zweitens ist der Islam nicht einfach eine „Religion“, sondern eine monotheistisch konstruierte aufklärungsfeindliche Weltanschauung  mit einem absolutistischen Herrschaftsanspruch.

Während der Islam in der westlichen Öffentlichkeit zumeist in realitätswidriger Weise nur als eine Religion (im Sinne eines Paradigmas frommer Lebensführung) vorgestellt wird, fungiert er de facto nicht
bloß als ‚Glaubenssystem’, sondern als eine ganzheitlich-absolutistische, religiös artikulierte Weltanschauungslehre mit einem eigenen Rechtssystem, einer integralen politische Ideologie und einem staatlichen Ordnungskonzept. Damit entfaltet er seine Wirkungsmacht als kulturell-normativer Code eines spezifischen autoritär-hierarchischen Herrschaftsmodells bzw. als religiös-kulturelles System, dessen Inhalte eine prämoderne Herrschaftsordnung festlegen.

D.h.: Als Sonderform einer monotheistischen Weltanschauung ist der Islam eben nicht einfach eine „Religion“, sondern eine religiöse Ideologieform, die den Glauben an einen Schöpfergott mit einem absoluten diesseitsbezogenen Herrschaftsanspruch verbindet und somit der Verfassung einer säkular-demokratischen Grundordnung fundamental widerspricht. Aus diesem Grund kann dem Islam auch nicht der Deckungsschutz der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4, (1) und (2) Grundgesetz gewährt werden. Denn: Ausübung des Islam in seiner untrennbaren inhaltlich-normativen Gesamtheit ist definitiv feindschaftliche Negation der freiheitlich-säkularen Gesellschaftsordnung.

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