Neues aus Absurdistan

Alle gleich: Außer in der Sauna?
Marco Buschmanns Schlupfloch im Selbstbestimmungsgesetz
Meinung
Das Selbstbestimmungsgesetz lässt weiter auf sich warten. Die Erklärung, die FDP-Justizminister Marco Buschmann dafür liefert, ist keine gute Nachricht für trans* Menschen
Ausgabe 02/2023
Kommentar GB:
Zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gehört, daß auch subjektive Wahrnehmungen, Einschätzungen und Beurteilungen als Meinungsäußerung geschützt sind. Und das unabhängig davon, ob sie objektive Gültigkeit beanspruchen können oder nicht.
In diesem Fall ist die objektive Lage die, daß es im biologischen Sinne genau zwei Geschlechter gibt. Das ist alles.

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.