Wir sind mitten im Modernisierungskampf:
Eine reaktionäre Minderheit warnt vor der Gleichstellung von Homosexuellen. Dagegen muss man sich wehren.
Lautet der logische Rechtsgrundsatz nicht, Gleiches sei gleich, und Ungleiches sei ungleich zu behandeln?
Wobei es in seiner Anwendung natürlich immer auf den jeweiligen realen Zusammenhang ankommt.
Also: was genau meint C. Roth in diesem Zusammenhang eigentlich mit „Gleichstellung“?