Deutschland: Eine Parteiendiktatur?

Dezember 5, 2022  –  Michael Klein

„Demokratien erkennt man daran, dass es möglich ist, die Regierung ohne Blutvergießen, zumeist durch Wahlen, loszuwerden. Und, so haben wir vor einiger Zeit angefügt, man erkennt sie daran, dass im Falle eines Regierungswechsels auch ein Politikwechsel stattfindet.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Frage aufgeworfen, ob Deutschland noch als Demokratie angesehen werden kann, denn“ (…)

Deutschland: Eine Parteiendiktatur?

Kommentar GB:

Man beachte insbesonders das FRAGEZEICHEN.

Es handelt sich hier um eine Erwägung im Hinblick auf eine vorläufige Vermutung unter Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts, der ein Indiz, einen Hinweis liefert. Aber die Wahl der Bezeichnung erscheint doch als überzogen, als Zuspitzung.

Aus ökonomietheoretischer Sicht wäre m.E. der Begriff der „Parteiendiktatur“ zurückzuweisen.

Vielmehr scheint es angebrachter zu sein, das Geschehen im Bundestag kartelltheoretisch zu erklären. Es spricht vieles dafür, auf der einen Seite Parteien zu sehen, die sich bei aller traditionellen Unterschiedlichkeit in einem informellen Kartell organisiert haben, das sich schleichend und über viele Jahre hin entwickelt hat, ein Kartell, welches durch die parteilichen Partialinteressen zusammengehalten und über unterschiedlich zusammengesetzte gemeinsame Parlaments- und Regierungsarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene abgestützt wird, während sich auf der anderen Seite, u.a. als Nebenwirkung der faktischen Kartellbildung, ein Außenseiter entwickelt hat, der nun auf allen Ebenen konsequent als unerwüschter Konkurrent behandelt wird, zwar nicht mit allen, aber doch mit fast allen Mitteln. Was hier zumindest vorliegt, das ist eine strukturelle Verzerrung, bei dem auf ökonomischen Märkten das Kartellamt einschreiten würde. Und auch das Grundgesetz sieht m.W. vor, daß die Parteien als gleiche nebeneinander politisch konkurrieren können sollen. Die Empirie zeigt leicht erkennbar ein anderes Bild. Aber eine Korrektur, analog zum Kartellamt, findet im politischen Raum jedenfalls bisher nicht statt.

Rein formal betrachtet ist das bedenklich, und der Sachverhalt lenkt den fragenden Blick auf die Verfassungsgerichtsbarkeit.

 

 

 

 

 

 

 

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