Was die Verfassungsrichter nicht sehen wollten

Gastautor / 25.05.2022 /

Von Andreas Zimmermann.

Es gibt immer neue und klarere Erkenntnisse über Impfschäden, doch deutsche Verfassungsrichter gaben der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ihren Segen. Weitere Impfpflichten sind in Vorbereitung. Hier mehr zu den Fakten, die die Richter ignorierten.

https://www.achgut.com/artikel/das_bundesverfassungsgericht_war_blind_fuer_diese_fakten

Kommentar GB:

Ein fundamentales Problem der Rechtswissenschaft und ihrer prozessualen Anwendung besteht in der auf das Alltagswissen eingeschränkten ontologischen Urteilsfähigkeit. Weder zu naturwissenschaftlichen noch zu sozial- oder geisteswissenschaftlichen Sachbeurteilungen ist die Rechtswissenschaft als Norm- und Prozeßwissenschaft unmittelbar und aus sich heraus imstande, weil diese Sachgebiete gar keine juristischen Gegenstandsbereiche sind.

Diese Lücke kann – bestenfalls – mit Fachgutachten geschlossen werden, aber auch das kann leicht mißlingen, besonders dann, wenn es nicht einfach um eine Rezeption des jeweiligen state of the art geht und gehen kann, weil es in der Wissenschaft Differenzen, Kontroversen und Debatten gibt, die ihrerseits nicht ohne Sachkenntnis beurteilt werden können.

Daher besteht, um es höflich zu formulieren, immer das Risiko, daß in sachlicher Hinsicht juristisch inadäquat zunächst be- und dann geurteilt wird, denn die mangelnden Sachkenntnisse derjenigen, die juristisch gültige URTEILE fällen sollen, bleibt stets erhalten. Von einem ontologischen Standpunkt aus allerdings kann man sich aber dabei zugleich sehr leicht blamieren. Es wäre zu wünschen, daß sich die Juristen dessen bewußt würden.

 

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.