Eine Teilimpfpflicht ist durch, denn:
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung jedenfalls einen relevanten – wenn auch mit der Zeit abnehmenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet.
Dass bedeutet zum einen, dass man wohl ein Impfabo hinnehmen muss, will man weiter in der Pflege arbeiten.
(…)
Das vollständige Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html
Quelle:
Bundesverfassungsgericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß
und
Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform
19.05.202
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (Beschl. v. 27.04.2022, Az. 1 BvR 2649/21). Einen entsprechenden Beschluss erließ es bereits im Eilverfahren im Februar 2022 und damit bevor die Impfpflicht im März 2022 in Kraft trat.
Der Erste Senat des BVerfG wies damit eine Verfassungsbeschwerde zurück, die sich gegen die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtete.
Nach § 20 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 IfSG müssen Personen, die in bestimmten gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, seit dem 15. März einen Nachweis der Impfung gegen das Coronavirus vorlegen. Tun sie das nicht, muss unverzüglich das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, das dann gegenüber der ungeimpften Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann. Ein Teil der Vorschriften ist auch bußgeldbewehrt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr264921-verfassungsbeschwerde-einrichtungsbezogene-impfpflicht-verfassungskonform-verfassungswdirg-coronavirus-covid19/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=
sowie:
Scharfe Kritik der Beschwerdeführer am Urteil
Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht
Von Redaktion
Do, 19. Mai 2022
Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück. Der Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert das Urteil und zweifelt am Sachverstand der Richter. Das Verfassungsgericht nutzte im Juni 2021 die Flugbereitschaft, um mit Angela Merkel zu Abend zu essen. (Hervorhebung GB)
Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht
und
https://reitschuster.de/post/karlsruher-stempelmaschine-hat-wieder-alles-abgestempelt/
sowie:
Lauterbach bestellt neuen Corona-Impfstoff für 830 Millionen Euro
Von Redaktion
Do, 19. Mai 2022
Corona und kein Ende: Gesundheitsminister Karl Lauterbach bestellt Impfstoff für „alle Eventualitäten“. Ab 1. Oktober sind nur noch dreimal Geimpfte „vollständig geimpft“, die vierte Impfung soll jeder erhalten, der sie wünscht.
Lauterbach bestellt neuen Corona-Impfstoff für 830 Millionen Euro
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