Indisches Gericht bestätigt kontroverses Kopftuchverbot

Indien grenzt die muslimische Minderheit mit Gesetzen aus. Nachdem der Streit über ein Verbot des Hidschabs im Süden des Landes eskaliert war, hat ein Gericht die Entscheidung bekräftigt.

15.03.2022

https://www.spiegel.de/ausland/indien-gericht-bestaetigt-kontroverses-kopftuch-verbot-a-deaed1f5-4fcf-462a-b73f-f291d18f1e92

und

Hartmut Krauss

https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031

Beispiel für kulturübergreifende Konfliktagenda des Islam:

Indisches Gericht bestätigt Hijab-Verbot im Klassenzimmer

 

Als Sonderform einer monotheistischen Weltanschauung basiert der Islam auf folgender Kombination: Der fiktiv gesetzte Glauben an einen angeblichen Schöpfergott wird mit einem absoluten Herrschafts- und Unterwerfungsanspruch verbunden. „Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott der Islam“ (Der Koran, Sure 3, Vers 19).

Sehr klar kommt der prinzipielle islamische Herrschafts-, Überlegenheits- und Führungsanspruch auch in Sure 3, Vers 110 des Korans zum Ausdruck:

„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“.

Folgerichtig akzeptiert der Islam in seiner orthodox-dogmatischen Grundgestalt auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern enthält die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen.

Solange der Islam territorial dominiert, kann er diesen Herrschaftsanspruch ausleben.

Befinden sich seine dogmenkonformen Glaubensanhänger auf einem „fremden Gebiet“ mit entgegenstehenden weltanschaulich-normativen Dominanzverhältnissen, schlüpfen diese in die Rolle einer konfligierenden Minderheit. D.h. Ohne den letztendlichen Herrschaftsanspruch aufzugeben, ist man seitens der Islamanhänger stets darum bemüht, gegenüber der nichtislamischen Umwelt so viel islamisch-normative Geltungsmacht wie möglich durchzusetzen. Daraus leiten sich dann jeweils konkrete Konfliktverhältnisse zwischen Islam und europäischer Kultur (Christentum und religionsfreier Aufklärung); Islam und Buddhismus; Islam und chinesischer Herrschaftskultur (Konfuzianismus; Maoismus, kommunistisch verbrämter Staatskapitalismus) Islam und Hinduismus etc. ab.

(Hervorhebung: GB)

https://alleneuigkeiten.com/welt/indisches-gericht-bestatigt-hijab-verbot-in-schulen-281616/

 

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