Verfassungsbeschwerden und Organklage abgewiesen
15.03.2022
Dem umstrittenen Handelsabkommen CETA steht aus deutscher Sicht zunächst nichts mehr im Wege. Das BVerfG sieht weder einen Ultra-vires-Akt noch andere Verletzungen des Grundgesetzes.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr136816-ceta-handelsabkommen-eu-kanada-kein-ultra-vires-akt-verfassungsverstoss/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=
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