Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2022 - 2 Ss 164/21 - Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen, die sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile enthalten,…
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