Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar: Äußerung durch Meinungsfreiheit gedeckt

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2022 – 2 Ss 164/21 – Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom […]

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