Aufsatz des Monats, 01/2022
Altlasten der „Entrümpelung“ des Sexualstrafrechts in den 1970er Jahren
Von Stefan Fuchs
(…) „Die Verharmlosung von Pädophilie ist seit den 1990er Jahren nach und nach überwunden worden. Es hat sich ein neuer Konsens herausgebildet. Demnach sind sexuelle Handlungen Erwachsener an Kindern per se Gewalt, weil sie ein Machtgefälle ausnutzen und Kinder tief verstören. Gerade deshalb ist der Begriff der neue Begriff der „sexualisierten Gewalt“ problematisch. Denn während der Missbrauchsbegriff unmissverständlich besetzt ist, gibt der Begriff der „sexualisierten Gewalt“ doch wieder dem Missverständnis Raum, dass nur „Gewalt“ und nicht per se sexuelle Handlungen an Kindern verbrecherisch sind. Dagegen macht der Begriff Missbrauch klar, dass die Kinder für die sexuellen Gelüste Erwachsener instrumentalisiert und ausgenutzt werden. Eben auf diese klare Benennung des Verbrechens kommt es an.“
mit einem typischen Fallbeispiel:
und
und – sehr zu empfehlen:
(2) Ulrich Kutschera, Strafsache Sexualbiologie – Darwinische Wahrheiten zu Ehe und Kindeswohl vor Gericht, Tredition Verlag: Hamburg 2021
Kommentar GB:
Es ist für eine klare Urteilsbildung m. E. wichtig, die nötigen Unterscheidungen zu treffen und die Sprache möglichst präzise zu verwenden. Bei den Mißbrauchsfällen in der katholischen Kirche handelt es sich i. d. R. um Fälle, die durch (1) erklärbar sind. Dieser Falltyp spielt aber überall in der Gesellschaft eine Rolle, ist also kein spezifisch katholisches Problem. Er tritt nämlich vorzugsweise überall dort auf, wo sich solchen Tätern günstige Gelegenheiten bieten; man denke hier z. B. an die Odenwald-Schule.
Kern des Problems ist eine bestimmte Form männlicher Homosexualität.
Daher muß diese insoweit zumindest kritisch betrachtet und nicht etwa pauschal exkulpiert, begünstigt oder gefördert werden.
Auch eine Vermengung mit ganz anders gelagerten Teilproblemen innerhalb der katholischen Kirche wirkt irreführend.
Ein freiwilliges Zölibat z. B. würde es zwar heteronormalen Priestern ermöglichen zu heiraten, was m. E. zumindest diskussionswürdig sein könnte, aber es würde an der Homosexualität manch anderer gar nichts ändern, und ebenso wenig würde daher und dadurch das Missbrauchsrisiko – im Sinne von (1) – gesenkt.

