OLG Frankfurt zur Verunglimpfung von Homosexuellen „Persönliche Ehre nicht betroffen“
28.02.2022
Wer Homosexuelle als „a-sexuelle Erotikvereinigungen“ abwertet [?? GB] und im Zusammenhang mit ihrem Adoptionsrecht von einem möglichen [!! GB] „Horror-Kinderschänder-Szenario“ spricht, macht sich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.
„Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Freispruch für den Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera wegen Aussagen über Homosexuelle bestätigt.
Wie das OLG Frankfurt am Montag mitteilte, wurde die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel verworfen. Es handele sich bei den teilweise überspitzten und polemischen Aussagen insgesamt um eine nicht strafbare Meinungsäußerung, hieß es zur Begründung (Urt. v. 8.2.2022, Az. 2 Ss 164/21).“ (…)
und
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http://www.gender-diskurs.de/2021/02/die-ueberwindung-des-fleisches/
Kommentar GB:
Zu sagen und zu schreiben, was der Fall ist, das ist gerade keine Beleidigung, Herabsetzung oder was auch immer.
Subjektive Überempfindlichkeiten sind nicht nur kein geeigneter Maßstab, sondern sie gefährden die Meinungsfreiheit,
und darin liegt das eigentliche Problem dieses Prozesses (samt Vorgeschichte) gegen Prof. Dr. Ulrich Kutschera.
Literatur:
U. Kutschera:
Strafsache Sexualbiologie – Darwinische Wahrheiten zu Ehe und Kindeswohl vor Gericht,
Tredition Verlag: Hamburg 2021