2G Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt

Veröffentlicht am 16. Dezember 2021

„Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben. Ab sofort ist die Regelung damit auch in Hannover außer Kraft. Es sei keine notwendige Schutzmaßnahme und verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz weil verschiedene Geschäfte ausgenommen sind, erklärte das Gericht am Nachmittag. Eine Übertragung der Erkenntnisse aus den geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen zu dem Geschehen im Einzelhandel drängt sich nicht auf. Zu Unterschiedlich ist das Geschehen. Im Handel gibt es keine körperliche Aktivität, kürzere Verweildauer der Kunden und viele weitere Unterschiede in den Hygienekonzepten. Die Kunden könnten im Handel zum Beispiel, wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, alternativ dazu verpflichtet werden FFP2-Masken zu tragen.

Eine Klägerin hatte sich gegen die Verordnung an die Gerichte gewandt. Der Beschluss gilt ab sofort und ist nicht anfechtbar.“

(…)

https://www.hannover-entdecken.de/2g-einzelhandel-niedersachsen/

und

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-13mn47721-2g-einzelhandel-ausser-vollzug-gesetzt-gekippt/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=&utm_crmid=

und

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-plus-regelung-bei-korpernahen-dienstleistungen-206817.html

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