Ein Professor widerlegt das Bundesverfassungsgericht
„Vor fast drei Jahren wurde in Deutschland das „dritte Geschlecht“ eingeführt. Vorausgegangen war ein spektakuläres Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Seit dem 22. Dezember 2018 kann man „divers“ im Personenstandsregister eintragen lassen. Obwohl diese Möglichkeit bis September 2020 von nur 394 Personen genutzt wurde, war diese Gesetzesänderung für die Gender-Ideologen kein Reinfall, sondern ein echter Meilenstein.“ (…)
https://demofueralle.de/
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