Urteil des Bundessozialgerichts
Veröffentlicht am 16 Nov 2021
Lesbische Frauen haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlungen. Damit wies das Bundessozialgericht die entsprechende Klage einer Frau ab. Anders sieht es bei verheirateten heterosexuellen Paaren aus.
https://www.familien-schutz.de/urteil-des-bundessozialgerichts-lesbische-paare-muessen-fuer-kuenstliche-befruchtung-selbst-zahlen/
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