Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungs­schutz­gesetzes („Bundesnotbremse“)

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.2021
– 1 BvR 781/21 –

Keine Befangenheit im Coronaverfahren

Das Bundes­verfassungs­gericht hat ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungs­schutz­gesetzes („Bundesnotbremse“) zurückgewiesen. Das Ablehnungsgesuch stützt sich im Wesentlichen auf das bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem Bundes­verfassungs­gericht am 30. Juni 2021 erörterte Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch jedenfalls unbegründet.

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