StA sieht Verdacht auf Rechtsbeugung
von Tanja Podolski – 30.06.2021
Bei einem Familienrichter vom AG Weimar und weiteren acht Zeugen, darunter ein Richterkollege, wurde erneut an Dienst- und Privatanschriften durchsucht. Derweil hat das BVerwG entschieden, dass die FamG für § 1666 BGB zuständig sind.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/durchsuchung-familienrichter-amtsgericht-weimar-corona-rechtsbeugung-sachverstaendige/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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