Erneute Durch­su­chung beim Fami­li­en­richter des AG Weimar

StA sieht Verdacht auf Rechtsbeugung

von Tanja Podolski – 30.06.2021

Bei einem Familienrichter vom AG Weimar und weiteren acht Zeugen, darunter ein Richterkollege, wurde erneut an Dienst- und Privatanschriften durchsucht. Derweil hat das BVerwG entschieden, dass die FamG für § 1666 BGB zuständig sind.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/durchsuchung-familienrichter-amtsgericht-weimar-corona-rechtsbeugung-sachverstaendige/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.