Sie verkündet: Die „Bundesnotbremse“ gegen Corona kann jetzt auslaufen – Lockerungen, weil die Bundestagswahl näherrückt? – Die nutzbaren verfassungsrechtlichen Bedenken – Die „Bundesnotbremse“ ist ein unzulässiges Einzelfallgesetz und verstößt gegen das Grundgesetz – Das Bundesverfassungsgericht mit über 200 Beschwerden überschüttet – Das wirklich Furchterregende
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