OVG setzt Beherbergungsverbot außer Vollzug
18.05.2021
Kurz vor Pfingsten hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass auch Urlauber ohne Wohnsitz in Niedersachsen dort Urlaub machen können. Eine entsprechende Regelung der Corona-Verordnung wurde hierfür außer Vollzug gesetzt.
„In § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der niedersächsischen Corona-Verordnung (Corona-VO) ist vorgesehen, dass Beherbungen im Sinne eines Urlaubes grundsätzlich nur für Personen zulässig sind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit waren Urlauber aus anderen Bundesländern ausgeschlossen. Diese Regelung hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt außer Vollzug gesetzt (Beschl. v. 18.05.2021, Az. 13 MN 260/21).“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13mn26021-niedersachsen-ovg-corona-urlaub-regelung-auer-vollzug/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
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