28.05.2021
Die Bezeichnung als „Schwuchtel“ ist grundsätzlich eine strafbare Beleidigung, „Pussy“ dagegen nicht unbedingt, so das AG Frankfurt am Main. Vermeintliche Frankfurter Umgangsformen konnte das Gericht aber nicht erkennen.
„Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Begriff „Schwuchtel“ als Formalbeleidigung zu werten und damit auch unabhängig vom Kontext in der Regel nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sei (Urt. v. 15.01.2021, Az. 907 Cs – 7680 Js 229740/19).“ (…)
Kommentar GB:
Gibt es eigentlich eine Liste der „Formalbeleidigungen“?
