Mein Urteil über die Totengräber des Grundgesetzes

Justus Lex, Gastautor / 03.05.2021 /

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

„Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung? Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.“ (…)

https://www.achgut.com/artikel/mein_urteil_ueber_die_toitengraeber_des_grundgesetzes

Kommentar GB:

Lesen Sie bitte – langsam und am besten zweimal – diese juristisch und politisch fundierte Grabrede. Und dann fragen Sie sich bitte, was nun zu tun ist.  —

Hierzu ergänzend – wichtig für alle Blogger! :

https://www.danisch.de/blog/2021/05/03/vom-tag-der-pressefreiheit-und-der-abschaffung-freier-medien/#more-42634

Kommentar Reinhard Hascha:

Ein außerordentlich hervorragender Beitrag! Ich vermute, dass die Mehrzahl der dt. Bürger (noch) nicht ahnt, was auf sie zukommt. In der verharmlosenden, beschwichtigenden, verklärenden etc. politisch-medialen Berichterstattung überwiegt m. E. ein temporärer Tenor der Erklärung einschränkender Maßnahmen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Es kann unter einer Öko-Diktatur „durchregiert“ werden.

Mir scheinen folgende Auszüge so markant, dass ich sie hier noch mal darstellen möchte:       

Mein Urteil über die Totengräber des Grundgesetzes

https://www.achgut.com/artikel/mein_urteil_ueber_die_toitengraeber_des_grundgesetzes

„Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.“

 

„Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.“

 

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

 

Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

 

§ 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, …

 

Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird.

 

In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

 

Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

 

Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

 

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

 

„Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

 

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

 

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“.

 

Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

 

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

 

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben.

Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.“

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Dazu ein hist. Rückblick in das Jahr 1933. Auch Hitler kam mit Hilfe des Parlaments legal an die Macht. Welche Haltung bezogen hier die Vertreter der Judikative? Erschütternde Analogien:

„Die Stellung des Führers kannte von nun an keine formellen oder institutionellen Grenzen mehr. Deutsche Staats- und Verfassungsrechtler bemühten sich, die personalisierte, charismatische Herrschaft verfassungsrechtlich zu legitimieren. Hans Frank erklärte, das Verfassungsrecht im Dritten Reich sei nicht mehr als ´die rechtliche Formulierung des geschichtlichen Wollens des Führers.´ Der Wille, der auf ´herausragenden Leistungen´ beruhte, war an die Stelle der unpersönlichen und abstrakten Regeln als Grundlage des Rechts getreten. Ernst Rudolf Huber behauptete, es sei ´nicht möglich, die Gesetze des Führers an einer ihnen übergeordneten Rechtsidee zu messen.´ Nach der wohlüberlegten Meinung dieses herausragenden Rechtswissenschaftlers war die ´Führergewalt umfassend und total … frei und unabhängig, ausschließlich und unbeschränkt.´

 

Die Formen und Strukturen einer kollektiven Regierung wurden zwangsläufig und in wachsendem Maße durch den Willen eines Führers untergraben, dessen Autorität sich an seinen charismatischen Ansprüchen ableitete und nicht mehr aus einer formellen Stellung als Chef einer Regierung oder gar als Staatsoberhaupt.“

Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Hrsg.: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß. München Oktober 2007, S. 20.

 

Sehr ausführlich und bes. jetzt empfehlenswert:

Fieberg, Gerhard:  Justiz im nationalsozialistischen Deutschland

ISBN 10: 3887840496 / ISBN 13: 9783887840495

Verlag: Bundesanzeiger, Köln, 1984

https://www.zvab.com/servlet/BookDetailsPL?bi=22667202810&searchurl=an%3Dfieberg%26hl%3Don%26sortby%3D20%26tn%3Djustiz%2Bim%2Bnationalsozialistischen&cm_sp=snippet-_-srp1-_-image1   

Hier bes. Kapitel 3: „Nationalsozialistisches Rechtsdenken“ und Kap. 4: „Justiz zwischen Anpassung und Entmachtung“  mit 3 Unterabschnitten

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