Corona-Aufarbeitung: Es wird sie kalt erwischen

Thomas Maul, Gastautor / 16.05.2021

(…) „Die politische und juristische Aufarbeitung der „Corona-Krise“ wird in drei Akten vollzogen werden.

In Akt 1 setzt sich die Einsicht in die Sinnlosigkeit der Maßnahmen durch, weshalb sie unisono und bedingungslos beendet werden. Akt 2 erkennt nicht nur den durch die übergriffigen Staatsmaßnahmen verursachten gesamtgesellschaftlichen Schaden an, sondern sucht mittels neuer Gesetze dem vorzubeugen, dass jemals wieder auf Wirtschafts-Lockdowns, Maskenplicht und Ausgangssperren zurückgegriffen wird. Akt 1 und Akt 2 schaffen damit zumindest vergleichsweise günstige Voraussetzungen dafür, dass die Anstrengungen des dritten Aktes nicht mehr von vornherein zum Scheitern verurteilt sind: die strafrechtlichen Ermittlungen und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen gegen jene Politiker und wissenschaftlichen Berater und Institutionen, die wider besseren Wissens und vorsätzlich die Pseudorealität eines gesundheitspolitischen Notstandes geschaffen und aufrechterhalten bzw. gegen jede Evidenz eine bloße PCR-Test-Pandemie als echte gesundheitsgefährdende „epidemische Lage nationaler Tragweite“ inszeniert haben.“ (…)

https://www.achgut.com/artikel/corona_aufarbeitung_es_wird_sie_kalt_erwischen

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