Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2021
– 3 StR 26/21 –
Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

