Die Forderung der Hohenzollern nach Entschädigung ist berechtigt. Das derzeit umstrittene Familieneigentum hatte das Haus Hohenzollern erworben, bevor der Kronprinz mit Hitler kollaborierte. Es gibt keine Sippenhaftung.
Michael Wolffsohn 28 Kommentare 08.03.2021
(…) „Kommt hinzu, dass die Unethik jenes Hohenzollern-Kronprinzen nicht ihrerseits eine Unethik der Sippenhaftung rechtfertigt. Diese ist eine Variante der Kollektivschuld. Sippenhaftung und Kollektivschuld sind gegenüber «den» Hohenzollern genauso inakzeptabel wie bezogen auf jede andere Familie, Sippe oder Gruppe. Sippenhaftung und Kollektivschuld widersprechen allen Grundsätzen jüdisch-christlich-abendländischer Ethik. Dieser gemäss gilt: Die Schuld der Väter wird nicht auf die Kinder vererbt.“ (…)
https://www.nzz.ch/feuilleton/hohenzollernstreit-deutschlands-verweigerungshaltung-ist-skandaloes-ld.1604490
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