Die deutsche Justiz verpasst dem Verfassungsschutz eine kräftige Ohrfeige

„Eingriff in die Chancengleichheit“

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Inlandsgeheimdienst bis auf weiteres verboten, die AfD als Gesamtpartei zu überwachen und sie als „Verdachtsfall“ zu etikettieren. Der Tonfall der Entscheidung zeigt, wie sehr sich die Richter über die Behörde ärgern.

Alexander Kissler, Berlin Aktualisiert 05.03.2021

https://www.nzz.ch/international/die-afd-darf-vorerst-nicht-vom-verfassungsschutz-beobachtet-werden-ld.1605133

 

 

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