Eine Klage wegen fehlender Geschlechterparität im Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen. Ob ein Gesetz zur paritätischen Besetzung grundsätzlich verfassungsgemäss wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht.
02.02.2021
https://www.nzz.ch/international/verfassungsklage-zu-geschlechterparitaet-im-bundestag-abgewiesen-ld.1599582
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