Über linguistischen Unsinn und seine Ursprünge

22.01.2021

Das lange Leben schlechter Ideen
Von Mark Feldon

Diversity-Trainings gegen „unbewusste Vorurteile“ oder die Überbewertung „gelebter Erfahrung“ von Betroffenen basieren nicht auf gesellschaftlicher Vernunft.

Teil 1:

https://www.novo-argumente.com/artikel/das_lange_leben_schlechter_ideen_1_2

und die Fortsetzung,

Teil 2:

https://www.novo-argumente.com/artikel/das_lange_leben_schlechter_ideen_2_2

Kommentar GB:

Sehr lesenswert! Ein amüsantes Zitat:

(…) „Was den Triumph schlechter Ideen sichert, ist das Wirken einer intellektuellen Klasse, die glaubensmäßig an ihnen hängt und ein starkes Interesse an ihrem Fortleben hat. George Orwell brachte diesen Gedanken in seinem Essay „Über Nationalismus“ folgendermaßen auf den Punkt: „Man muss der Intelligenzia angehören, um solche Dinge zu glauben: Kein normaler Mensch könnte so dämlich sein“ “ (…)  (Hervorhebung GB)

Und ein unerwarteter Nachweis der Diskriminierung in den USA:

(…) „Die Annahme war, dass die blinden Bewerbungen zum Vorteil von Frauen und Minoritäten und zum Nachteil häufig überrepräsentierter Männer ausgehen würden. Das Ergebnis: war Geschlecht und Ethnie bekannt, wurden überproportional Minoritäten und Frauen befördert. Wer das Glück hatte, nicht-weiß und Frau zu sein, konnte sich der Anstellung gleich sicher sein. Nur bei blinden – also strikt meritokratischen – Verfahren, behielten weiße Männer weiterhin die Oberhand. Man stellte also ein überraschendes und vermutlich nicht erhofftes Vorurteil fest: Weiße Männer werden aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft beruflich benachteiligt.“ (…) (Hervorhebung GB)

Literatur:

Sabine Beppler-Spahl (Hg.)

Schwarzes Leben, weiße Privilegien? Zur Kritik an Black Lives Matter,

Novo Argumente Verlag (10. Dezember 2020).

Schließlich – besonders bedeutsam für uns – ein Blick nach Berlin (Teil 2):

„Dass Berlin in der Institutionalisierung schlechter Ideen eine Avantgarderolle einnimmt, ist zu nicht geringen Teilen seinem Justizsenator, Dirk Behrendt (Grüne), zu verdanken. Auf seine Initiative gehen etwa das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sowie der „Leitfaden für Mitarbeitende der Berliner Verwaltung zum diversitysensiblen Sprachgebrauch“ zurück. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht in dem LADG einen Generalverdacht „gegen den gesamten öffentlichen Dienst“.4 In der Beweiserleichterung des Gesetzes erkennen Kritiker eine Beweislastumkehr – die bei der Verfolgung von Verbrecher-Clans weiterhin verboten ist. Die Vorlage des Gesetzes ist ganz dem postmodernen Jargon verpflichtet, weshalb allenthalben von „struktureller Diskriminierung“ die Rede ist, und nicht von nachweisbaren Einstellungen oder Handlungen echter Personen. Das Gesetz zielt auf die Transformation des gesellschaftlichen Zusammenlebens und geht deshalb weit über ein, als „unwirksam“ bezeichnetes, Verbot von Diskriminierung hinaus. Es spricht sich offen für die Stärkung einer „intersektionalen Perspektive“ aus und erklärt die Schaffung einer „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ zum Ziel. Selbstredend gilt dem Freund dieser schönen neuen Kultur staatliche Neutralität als diskriminierend und die verschleierte Staatsanwältin als wichtiges Zeichen multikulturellen Fortschritts. Wenige Tage vor Inkrafttreten des LADG fand die Generalprobe statt: Mitglieder eines arabischen Clans bezeichneten die Aufforderung der Polizei den Gehweg freizugeben, als rassistische Schikane.“ (…)

 

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