wegen angeblicher Volksverhetzung ..
05.02.2021 – Katja Rudolph
Am Kasseler Landgericht wird seit dieser Woche der Prozess gegen den Kasseler Uniprofessor Ulrich Kutschera wegen Volksverhetzung fortgesetzt. Ein bisschen erinnerte die Verhandlung an eine Uni-Vorlesung.
https://www.hna.de/kassel/kutschera-doziert-auch-vor-gericht-90193088.html
Kommentar GB:
Wenn nach Lektüre dieses Artikels davon ausgegangen werden kann, daß die Aussagen von Prof. Kutschera inhaltlich zutreffend und belegt waren bzw. sind, auch wenn Frau Rudolph anscheinend nicht recht folgen konnte, dann bleibt m. E. nur noch die Frage offen, ob dadurch irgendjemand „beleidigt“ worden sein kann. Objektiv gesehen kann hier keine Beleidigung vorliegen, denn eine Feststellung dessen, was ist, die kann niemanden beleidigen. Also bleibt als Begründung nur das subjektive Gefühl übrig, hier von Personen, die behaupten und vorbringen, sie würden sich durch das benannte Interview beleidigt fühlen; aber ob das hier reicht?
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge