In nur 48 Stunden hat das Rettungsschiff „Ocean Viking“ vor Libyen 374 Menschen aus Seenot gerettet. Unter den Migranten sollen zahlreiche Frauen und Kinder sein.
23. Januar 2021, 15:26 Uhr Aktualisiert am 23. Januar 2021, 19:39 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, dpa, KNA, sue 489 Kommentare
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/seenotrettung-mittelmeer-libyen-migranten-ocean-viking
https://www.n-tv.de/politik/Italien-laesst-Schiff-mit-Fluechtlingen-anlegen-article22313634.html
Kommentar GB:
Die obigen Leserkommentare der ZEIT sind sehr empfehlenswert!
Interessenpolitisch ist klar, daß eine ungesteuerte Immigration keinesfalls im Interesse der Völker Europas liegt, sondern damit unvereinbar ist. Für eine national strikt normierte und regulierte Immigration könnte das prinzipiell wohl anders aussehen, aber um diese Art rationaler Immigration geht es gegenwärtig gerade nicht.
Kommentar Hartmut Krauss:
„Der Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen kommt zweifellos oberste Priorität zu. Allerdings sollte das quasiautomatische Verbringen von geretteten Flüchtlingen nach Europa als zentraler Pull-Faktor ausgeschaltet werden.“
Voraussetzung hierfür wäre einmal mehr die radikale Schleifung der entgegenstehenden juristisch-dogmatischen „Burg“ (ähnlich dem Dogma Islam=Religion=Religionsfreiheit).
Dabei handelt es sich um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das eine direkte Rückführung der Flüchtlinge an die afrikanischen Küsten im Februar 2012 als vorgeblich unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention eingestuft hat.
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/126423/fluechtlingsschutzes-auf-hoher-see
In der Konsequenz spielt dieses Urteil den Akteuren der Schleuserkriminalität direkt in die Hände und untergräbt bzw. eliminiert ausschlaggebend die Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr irregulärer Zuwanderung als notwendiges Mittel zur Sicherung staatlicher Souveränität.
Denn: „Ohne funktionierende Grenzkontrollen, ohne eine Kontrolle der irregulären Migration und des Menschenhandels ist weder eine organisierte reguläre Migration noch eine faire Asyl- und Flüchtlingspolitik möglich“ (Klingholz/Sievert 2014, S. 25).
Allerdings wurde zwischenzeitlich vom selben Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Folgendes entschieden:
Spanien darf Migranten ohne Verfahren abschieben
Zwei Afrikaner, die illegal nach Spanien einreisen wollten, durften von den Behörden ohne Prozess oder Rechtsschutz zurückgewiesen werden. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Urteil ist umstritten.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/push-backs-spanien-darf-laut-egmr-weiter-sofort-nach-marokko-abschieben-a-c88c8677-97da-492b-bb5f-eb3057aa09f2
Siehe ausführlich:
Ungesteuerte Massenimmigration als Effekt moralischer Erpressbarkeit
https://frankfurter-erklaerung.de/2017/06/ungesteuerte-massenimmigration-als-effekt-moralischer-erpressbarkeit-2/
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