Ein neues Eil­ver­fahren für den Ditib

22. 01. 2021

Das Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. „Schlicht nicht nachvollziehbar“, befand nun das BVerfG.

„Im Streit um die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts an Hessischen Schulen hat der hessische Ableger des türkischen Moscheeverbands Ditib einen Erfolg erzielt. In einem Eilverfahren gegen die Aussetzung des Islamunterrichts haben die Hessischen Verwaltungsgerichte dem Verband keinen effektiven Rechtsschutz gewährt, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (v. 19.01.2021, Az. 1 BvR 2671/20). Der Ditib-Landesverband (im Folgenden Ditib) hat nun einen Anspruch auf die erneute Durchführung des Eilverfahrens.“ (…)

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr2671-20-islamunterricht-schulen-hessen-dititb-anspruch-erneutes-eilverfahren/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788#

 

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