„Eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung“
25.01.2021
Erneut wollte die „Querdenken“-Bewegung eine Demonstration durchsetzen und landete vor dem BayVGH. Dort berief sie sich auf ein aufsehenerregendes Urteil des AG Weimar von vergangener Woche – und machte damit eine Bruchlandung.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-10cs21249-ag-weimar-6owi523js20251820-corona-manahmen-regeln-kontaktbeschraenkungen-lockdown-verfassungswidrig-verfassungsgemae-rechtsprechung-einzelentscheidung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
Kommentar GB:
Die Justiz muß sich den inhaltlichen Argumenten der Weimarer Urteilsbegründung stellen anstatt ihnen rhetorisch auszuweichen.
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