AG Weimar – Freispruch von Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot

21. Januar 2021

„Ein Strafprozess vor dem Amtsgericht Weimar endete für einen Mann, der wegen Verstoßes gegen das Corona-Kontaktverbot zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, mit Freispruch. Das Gericht monierte mit Blick auf die Formulierung des Infektionsschutzgesetzes das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Der Gesetzgeber dürfe nicht einfach Pauschalanordnungen treffen, die dann von den Behörden nach Gusto ausgelegt würden. Das Infektionsschutzgesetz formuliere sehr allgemein, dass die „zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen“ zu treffen hätten. Ein allgemeines Kontaktverbot könne davon aber nicht erfasst sein, da ein derart allgemein formuliertes Gesetz den Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber einer Behörde überlassen kann, überdehne. Ein allgemeines Kontaktverbot greife so weit in die Freiheits-Grundrechte der Bürger ein, dass es nicht ohne eine in den Eingriffsvoraussetzungen genau formulierte Rechtsgrundlage von einer Behörde ausgesprochen werden dürfe

(Urteil vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20).

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/corona-urteile_-_update_-_news-ticker_26449.html

und ein Kommentar:

Richter rechnet mit dem Lockdown und der Corona-Politik ab

 

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