Haben Arbeiter ein Vaterland?

29. Dezember 2020 Georg Schuster
Abschließende Gedanken zur These, sozial gehe nur national (Teil 5 und Schluss)
Teil 1: Dichtung und Wahrheit über ein Septembermärchen
Teil 2: Wie Befürworter der „Willkommenskultur“ gegen Fremdenfeindlichkeit argumentieren
Teil 3: Wie sich Meinungsbildner Fremdenfeindlichkeit erklären
Teil 4: Was rechten Willkommensgegnern zu sagen wäre
https://www.heise.de/tp/features/Haben-Arbeiter-ein-Vaterland-5000537.html
Kommentar GB:
Weiteres vom Autor:
https://www.magazin-auswege.de/tag/schuster/
Der deutsche Sozialstaat ist der Sozialstaat der Deutschen: sie finanzieren ihn, und von ihm werden sie ggf. finanziert, nämlich dann, wenn der Versicherungsfall eintritt. Es herrscht das Reziprozitätsprinzip; ich zahle willig ein, weil ich ggf. irgendwann Auszahlungen benötigen werde; das eben ist die Logik einer Versicherung. Was nicht geht, das ist: nichts einzahlen, aber Auszahlungen in Empfang nehmen. Das ist weiter nichts als eine Enteignung der Einzahler.
Kommentar Hartmut Krauss:
Um es in Anbetracht dieses doch sehr oberflächlichen, verschwurbelten und am Wesentlichen vorbei schreibenden Telepolis-Artikels nochmal zu wiederholen:

Importierte Armut, prekarisierte Lohnarbeit und neue soziale Verteilungskonflikte in der deutschen Zuwanderungsgesellschaft


 
„Festzuhalten ist demnach folgender Sachverhalt:
Ein relevanter Teil der in Deutschland registrierten Armutspopulation entstammt einem Migrationsimport und ist nicht systemimmanent generiert worden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „Verlagerung“ von Teilen der Bevölkerung aus vormodern-rückständigen, überbevölkerten, zum Teil durch Kriege zerrütteten Ländern, die im Rahmen der hierzulande als „relativ arm“ bezeichneten Lebenslagen ein deutlich besseres Dasein führen als in ihren Herkunftsgebieten und diesen Tatbestand auch subjektiv so widerspiegeln bzw. erleben.
Aktuell ist der Anstieg der vielfach zitierten und sozialpopulistisch instrumentalisierten Kinderarmut in Deutschland ausschließlich auf die verstärkte Zuwanderung infolge des unregulierten Flüchtlingszustroms der letzten Jahre zurückzuführen. So stellt der III. WSI-Kinderarmutsbericht fest, dass im Hinblick auf die in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund keine nennenswerte Veränderung des Armutsrisikos vorliegt. „Allein in der relativ kleinen Gruppe der Minderjährigen, die selbst in die Bundesrepublik eingewandert sind, hat sich die Armut zwischen 2011 und 2015 von 35,7 auf 48,9 Prozent rasant ausgebreitet. Dies legt nahe, dass der gesamte Zuwachs der Kinderarmut auf das hohe Armutsrisiko der in den letzten fünf Jahren eingewanderten Personen unter 18 Jahren zurückzuführen ist.“[10]
Im April 2020 wiesen Staatsangehörige aus den wichtigsten Asylherkunftsländern mit 58,4 Prozent eine extrem hohe SGB II-Quote auf. Im Vergleich dazu haben Ausländer mit einer Quote von 19,7 Prozent eine deutlich geringere Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen.
„·Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Einerseits bringen die Menschen aus den Asylländern häufig nicht die formale Qualifikation mit, um in qualifizierte Beschäftigung einzumünden. Sie nehmen daher eher einfache Helferjobs an. Diese Tätigkeiten werden allerdings oft im unteren Entgeltbereich bezahlt, sodass Bedürftigkeit – wenn auch reduziert – erhalten bleibt.
·Andererseits befanden sich auch 2019 noch viele schutzsuchende Menschen in Fördermaßnahmen und in dieser Zeit erhalten sie zur Sicherung des Lebensunterhalts Leistungen nach dem SGB II.
·Eine weitere Ursache für die vergleichsweise hohe SGB II-Quote liegt häufig im Familienkontext. Die Arbeitsmarktintegration von Frauen aus den hier betrachteten Asylherkunftsländern gelingt oftmals langsamer als die von Männern und so ist häufig der Mann der Alleinverdiener.
·Die genannten Faktoren machen es für die Menschen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern deutlich schwieriger mit einer Arbeitsaufnahme auch die Hilfsbedürftigkeit zu beenden.“
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktintegration-schutzsuchende-Menschen-Rueckblick.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Siehe auch die Angaben aus  folgendem Artikel:
https://www.dw.com/de/medien-mehr-hartz-iv-leistungen-an-ausl%C3%A4nder/a-51803328
„Laut einem Zeitungsbericht haben ausländische Hartz-IV-Bezieher 2018 knapp 13 Milliarden Euro pro Jahr erhalten. Damit hätten sich die Ansprüche seit 2007 etwa verdoppelt, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Die Ansprüche von Ausländern betrugen 2007 demnach knapp 6,6 Milliarden Euro. 2018 hätten sie sich auf 12,9 Milliarden Euro belaufen, schreibt die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Sie beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine AfD-Anfrage.
Hintergrund ist, dass die Zahl ausländischer Hartz-IV-Empfänger deutlich gestiegen ist. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gehörten zu den Regelleistungsberechtigten im August dieses Jahres rund zwei Millionen Ausländer; im August 2007 waren es noch rund 1,3 Millionen.
Die Zahl der deutschen Regelleistungsbezieher sank im gleichen Zeitraum von rund 5,8 Millionen auf rund 3,4 Millionen. Deshalb gingen die jährlichen Zahlungsansprüche von Hartz-IV-Empfängern insgesamt auch um 1,67 Milliarden Euro gegenüber 2007 zurück und lagen zuletzt bei 34,9 Milliarden Euro (September 2018 bis August 2019).
Unter den ausländischen Hartz-IV-Beziehern entfielen demnach von September 2018 bis August 2019 Ansprüche von 2,4 Milliarden Euro auf Bürger aus anderen EU-Staaten. 6,1 Milliarden Euro entfielen auf Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsstaaten.
Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Hartz IV, etwa wenn sie arbeitslos sind. Hartz IV erhalten auch Menschen, die so wenig Geld verdienen, dass sie ihren Lebensunterhalt davon nicht allein bestreiten können.“

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