Gravierendes islampolitisches Fehlurteil in Österreich

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Gravierendes islampolitisches Fehlurteil in Österreich:

Das Verbot des Kinderkopftuchs an Schulen sei verfassungswidrig

Auch in Österreich blockiert ein sachunkundiges und belehrungsresistentes Verfassungsgericht die dringend notwendige Eindämmung und Zurückdrängung der grund- und menschenrechtswidrigen  Herrschaftskultur des Islam einschließlich der Nichtgleichberechtigung von Frauen.

So hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) „am späten Freitagnachmittag das Verhüllungsverbot in Volksschulen (das sogenannte Kopftuchverbot) als verfassungswidrig aufgehoben. Der Nationalrat hatte das umstrittene Gesetz Mitte Mai 2019 während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, nämlich den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichter mündlich die Entscheidung.“ https://www.krone.at/2296393

Da dürfte sich der „politische Islam“ in Österreich trotz Beobachtung bestärkt fühlen. Erschreckend auch die Lebenswirklichkeitsfremdheit der Klubchefin der grünen Koalitionspartei, die im Hinblick auf diese Entscheidung von „freier Entfaltung und Selbstbestimmung von Mädchen und jungen Frauen“ faselte.

Diesen fatalen politischen und juristischen Irrtümern ist immer wieder Folgendes entgegenzuhalten:

Wenn wir den Islam in seiner unrevidierten orthodoxen Ursprungs- und Grundgestalt betrachten, dann stellen wir fest, dass es sich hierbei nicht um einen abstrakten, sozial bedeutungslosen und harmlosen Gottesglauben mit einigen speziellen Ritualen und diversen Frömmigkeitsbezeugungen handelt, der keinerlei gesellschaftsprägende Auswirkungen aufweist und dem man uneingeschränkt „Religionsfreiheit“ einräumen könnte.

Vielmehr verkörpert er eine zutiefst autoritäre Weltanschauung mit einem absoluten Geltungsanspruch und einem umfassenden repressiven Regelkanon, der eine vormoderne Herrschaftsordnung festlegt. Um es nochmal hervorzuheben: Gottesglaube („Religion“) und gesellschaftlicher Regulierungsanspruch („Politik“) bilden im objektiv vorliegenden islamischen Weltanschauungssystem seit jeher eine untrennbare Einheit.

Siehe ausführlich: http://www.gam-online.de/text-patriarchalischen%20Normenordnung.html

 
Kommentar GB:
Man sieht; die Juristen – zumindest in Österreich – können das Dilettieren nicht lassen.
 
 
 
 
 

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