2/5: EZB und EuGH über die Karlsruher Schmerzgrenze hinaus

Spektakulärer hätte der Abschied von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kaum ausfallen können. Erstmals in seiner Geschichte stellte das BVerfG im Mai fest, dass Handlungen und Entscheidungen von EU-Organen offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt seien und deshalb in Deutschland keine Wirkung entfalten könnten (Urt. v. 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Es war die letzte BVerfG-Entscheidung, die Voßkuhle als Präsident des Gerichts verkündete. Und die hatte es in sich.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wichtige-bverfg-urteile-2020-sterbehilfe-suizid-ezb-eugh-urteil-eu-bnd-auslands-ueberwachung/3/

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