Kippt das Mordurteil gegen Zschäpe?

Drei Koryphäen der Rechtswissenschaft kritisieren das Oberlandesgericht München für sein Urteil im NSU-Prozess scharf. Statt Beweisen hätten die Richter mit „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“ gearbeitet. Der BGH berät derzeit über die Revision.
(…) „Der NSU-Prozess habe große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, schreiben sie. Teilweise sei der Eindruck entstanden, „die Öffentlichkeit erwarte von dem Verfahren Wiedergutmachung und lückenlose Aufklärung“. Das sei „angesichts der Grausamkeit der Taten und der bis heute nicht aufgeklärten Verstrickung staatlicher Behörden nachvollziehbar“.
Das Gericht habe darum „möglicherweise“ Zschäpe „als Hauptangeklagte die volle Verantwortung zuschreiben“ und so „jedenfalls ein wenig eine befriedende Wirkung“ erzeugen wollen.
Damit freilich – und jetzt wird die Kritik grundsätzlich und massiv – unternähmen die Münchner Richter „einen Schritt in die Vergangenheit“, und zwar in Zeiten noch vor dem Erlass des ersten Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1871, „zurück zum Komplott“ im mittelalterlichen Strafrecht von Kaiser Karl V. aus dem Jahr 1532 oder zum Vorwurf der Konspiration im US-Strafrecht. Beides stehe freilich „in scharfem Gegensatz zum Beteiligungssystem“ des Strafgesetzbuches.“ (…)


https://www.heise.de/tp/features/Kippt-das-Mordurteil-gegen-Zschaepe-4882259.html
Kommentar GB:
Mein Eindruck war und ist, daß sich wahrscheinlich im Irrtum befindet, wer meint, mit diesem Urteil   sei der zugrunde liegende Sachverhalt aufgeklärt worden. Es gibt m. W. sehr viele offene Fragen, und eine von diesen zielt auf die mögliche, wahrscheinliche oder tatsächliche Verwicklung der türkischen „Grauen Wölfe“ und anderer Geheimdienstleute. Aber ich verstehe den Richter, der irgendwie zu einem Urteil gelangen mußte. Wie auch immer es gewesen sein mag: der Richter in diesem Prozeß war politisch gesehen in keiner beneidenswerten Lage. Und die schweigende Angeklagte – ebenso wenig.
 

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