September 1, 2020 Guenter Buchholz Medienspiegel Keine Dauermahnwache in Berlin BVerfG lehnt Eilantrag zu Corona-Protestcamp ab 31.08.2020 Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvq9420-corona-protest-camp-mahnwache-versammlung-berlin-versammlungsfreiheit-infektionsschutz-grundrechte-verhaeltnismaessigkeit-eilrechtsschutz/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788 Bitte dieses Feld leer lassen Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein! E-Mail-Adresse * Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen. Teilen mit:FacebookXGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge