Keine Dauermahnwache in Berlin

BVerfG lehnt Eil­an­trag zu Corona-Pro­test­camp ab

31.08.2020

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvq9420-corona-protest-camp-mahnwache-versammlung-berlin-versammlungsfreiheit-infektionsschutz-grundrechte-verhaeltnismaessigkeit-eilrechtsschutz/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
 
 
 

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