Aufnahme von je einem Moria-Flüchtling pro 35 Quadratmeter eigener Wohnfläche in das eigene Haus;- Übernahme aller Reisekosten, die mit dem Transfer der Moria-Flüchtlinge in das eigene Haus verbunden sind;
- Übernahme aller Kosten, die mit der Beherbergung von Moria-Flüchtlingen entstehen;
- Mentoring der Moria-Flüchtlinge, so dass die in den Arbeitsmarkt und die deutsche Gesellschaft integriert werden können. Dies umfasst u.a. Fragen der Ausbildung, der Arbeitssuche und das Erlernen der deutschen Sprache;
- Übernahme der vollen Verantwortung für die “eigenen” Moria-Flüchtlinge bis diese in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Dies umfasst sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Verantwortung;
Wer bereit ist, diese fünf Leistungen für Moria-Flüchtlinge zu erbringen, der kann als genuiner Wohltäter angesehen werden. Die Anzahl der Moria-Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen können, sollte eine Funktion der Menge der genuinen Wohltäter sein, damit ausgeschlossen werden kann, dass sich Wohltätigkeits-Trittbrettfahrer und -Schmarotzer unter die mischen können, die zurecht für ihre Wohltätigkeit eine moralische Anerkennung erhalten.
Auf diese Weise ist es möglich, die Flüchtlings-Wohltäter, denen man Anerkennung zollen kann, von den Fake-Flüchtlings-Wohltätern, für die man nur Verachtung haben kann, weil sie sich auf Kosten Dritter inszenieren wollen, zu unterscheiden.“ (Hervorhebung GB)

