10.09.2020
Belgien wollte aus Tierschutzgründen das Schlachten ohne Betäubung auch für religiöse Zwecke verbieten.
Der Generalanwalt meint, das EU-Recht sehe hinsichtlich des religiösen Schächtens eine Ausnahme vor.
„Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten darf aus Sicht des zuständigen Generalanwalts in der Europäischen Union nicht verboten werden. Das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az. C-336/19). Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.“ (…)
(Hervorhebung GB)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/schlussantraege-generalanwalt-eugh-c33619-rituelle-schlachtung-betaeubung-belgien-tierschutz/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788
mit der o. g. Rechtsquelle:
https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europ%C3%A4isches-parlament/grundrechtecharta
sowie zur Person:
https://en.wikipedia.org/wiki/Gerard_Hogan
sowie zur Sache:
https://de.euronews.com/2020/09/10/eugh-gutachter-schachten-von-schlachttieren-darf-in-eu-nicht-verboten-werden?utm_source=newsletter&utm_medium=de&utm_content=eugh-gutachter-schachten-von-schlachttieren-darf-in-eu-nicht-verboten-werden&_ope=eyJndWlkIjoiMTAzYjQxMWRjMmM4MmY5YWI0YTY5NGEyNTIxZDZlNzgifQ%3D%3D
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