von Dr. Christian Rath 15.07.2020 Auf Klage der AfD hin kippte das Thüringer Landesverfassungsgericht das dortige Paritätsgesetz. Es sei nicht mit dem Gleichstellungsgebot der Landesverfassung zu rechtfertigen, so die Richtermehrheit. Christian Rath war dabei. "Das Thüringer Paritätsgesetz ist nichtig. Die Pflicht, Wahllisten zur Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, verstößt gegen die…
Read More