EU ohne Verfassung: Zur Illegitimität des EuGH

Interview

«Jetzt droht die Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft»

Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur europäischen Geldpolitik ist ein Paukenschlag. Es setzt die nationale Rechtsprechung über die europäische. Das ist eine Zäsur in der Rechtsgeschichte der Europäischen Union und wird Folgen haben, wie die Basler Europarechtlerin Christa Tobler sagt.

Andreas Ernst Kommentare


https://www.nzz.ch/international/jetzt-droht-die-erosion-der-eu-als-rechtsgemeinschaft-ld.1556603
Kommentar GB:
Dieses juristisch akzentuierte Interview ist auch europapolitisch von erstrangiger Bedeutung:

„Ist es nicht höchste Zeit, die Diskussion nicht mehr nur den Juristen zu überlassen, sondern eine breite gesellschaftliche Diskussion über die künftige Gestalt der EU zu führen? Soll sie eine Plattform für souveräne Staaten sein, ein supranationales Gebilde oder gar ein Bundesstaat?

Das wäre sicher sinnvoll. Das Recht ist ja schliesslich «geronnene Politik», wie man in der Rechtswissenschaft sagt. Es entsteht nicht aus sich selber, sondern aufgrund von politischen Entscheidungen. Es ist das Ergebnis von politischen Prozessen und politischer Meinungsbildung. Dabei spielt auch die öffentliche Diskussion eine Rolle. Der EU täte es sicher gut, wenn eine breite Diskussion über ihre angemessene Gestalt beginnen würde. Natürlich gibt es dazu sehr unterschiedliche Meinungen. Der offizielle Standpunkt der EU ist übrigens, dass sie kein Bundesstaat ist oder werden will. Ein supranationales Gebilde ist sie aber schon lange.“ (…)

Das französische, das niederländische und das britische Volk haben in Volksabstimmungen jeweils klar zum Ausdruck gebracht, daß sie einen europäischen Bundes“staat“ (ohne Staatsvolk!) nicht wollen.

Das aber wird von den heutigen politischen „Eliten“ ignoriert, und diese Ignoranz, dieses demokratiepolitische Defizit ist die Wurzel des Übels in der Europapolitik, denn so ist die Illegitimität des supranationalen EU-Gebildes entstanden, das viel mehr sein will als ein wirksames Koordinationszentrum der Gemeinschaft der europäischen Mitgliedstaaten, aber ohne dafür ein volkssouveränes, also demokratisches Fundament zu haben; eine Anmaßung von erheblicher Größenordnung. So lebt man denn selbstreferentiell in der selbstkonstruierten EU-Rechtsblase, die in allen Regenbogenfarben schillert, bevor sie birst.

Die Erfahrungen der Völker mit der expansiven Brüsseler Politikzentrale und mit der ebenso expansiven Jurisdiktion des EuGH haben ihren Teil dazu beigetragen, und zwar last not least aufgrund der Migrations- und Islamisierungspolitik, deren massive Schädlichkeit längst offensichtlich geworden ist.

Aber das ist eine realistische Einsicht außerhalb der Blase, die deshalb in dieser tabuisiert ist.

 
 
 

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