Es kommt zum Schwur

Gastautor / 20.05.2020 /

Die Konsequenzen des EZB-Urteils (3)

Von Justus Lex.

„Das Urteil ist überzeugend und mutig. Aber es geht nicht weit genug. Das Urteil ist überzeugend, weil sich das Bundesverfassungsgericht treu geblieben ist und seine Rechtsprechung zur begrenzten Einzelermächtigung und zur ultra-vires-Kontrolle, die es bereits im Maastricht-Urteil und im Lissabon-Urteil begonnen hatte, konsequent beibehalten hat. Es ist wohltuend, in der heutigen Zeit wieder einmal zu erleben, dass beim Thema Euro nicht einfach blind das getan wird, was politisch machbar und ökonomisch angeblich notwendig oder „alternativlos“ ist, sondern dass eine echte juristische Prüfung stattgefunden hat zu der Frage, was denn eigentlich die EZB so in den letzten Jahren getrieben hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat – im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof – gezeigt, dass es sich wirklich noch als unabhängiges Gericht versteht, das einen Sachverhalt genau untersucht und darauf das Recht präzise anwendet, und dass es sich nicht nur als Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung und der EU betrachtet. Das Gericht hat sich in dem Urteil zur deutschen Souveränität bekannt und unmissverständlich klargemacht, dass in Deutschland immer noch das Grundgesetz die höchstrangige Rechtsquelle ist und dass das Grundgesetz im Streitfalle, dem Art. 23 GG zum Trotz, über dem Vertrag von Maastricht und dem von Lissabon steht. Es ist befriedigend, dass das Gericht sich geweigert hat, Grundrechte und wichtige Verfassungsgüter des Grundgesetzes auf dem Altar einer gesichtslosen und oftmals undurchschaubaren Europäischen Union zu opfern. Das ist sehr zu begrüßen.“ (…)
Teil 1 finden Sie hier, Teil 2 hier, Teil 3 hier
Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym

https://www.achgut.com/artikel/es_kommt_zum_schwur_die_konseuenzen_des_ezb_urteils_3

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