Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
– 33 C 63/19 –
Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.
