https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-bjoern-hoecke-erringt-erfolg-vor-gericht-a-56ff4177-bcb1-47d7-a78d-bb0fcbf48467
und
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/afd-bj%C3%B6rn-h%C3%B6cke-erringt-erfolg-vor-gericht/ar-BB11Afg1?ocid=spartandhp
sowie ferner:
Kommentar GB:
Das ist soweit nachvollziehbar. Nun wüßte man noch gerne, welche Begründungen und empirischen Belege bzw. Fakten es für die folgende Behauptungen (s. u.) gibt, außerdem wäre eine Klärung bzw. Definition der verwendeten Begrifflichkeit für das Verständnis des Sinns dieses Satzes ebenso nötig wie hilfreich:
„Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte jüngst im Zusammenhang mit der Einstufung des „Flügel“-Netzwerks in der AfD als rechtsextremistisch – zu den maßgeblichen Protagonisten des „Flügels gehören Höcke und der Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz – erklärt: „Beide Personen sind Rechtsextremisten.“


