Red. Der Autor ist Chirurg und Publizist.
„Vor kurzem hat mein Demokratieverständnis einen Knacks bekommen. Ich habe einen neuen Begriff kennengelernt: den Nichtanwendungserlass. Davon hatte ich noch nie gehört. Hinter diesem Wort verbirgt sich die erstaunliche Möglichkeit der Regierung, die Gültigkeit letztinstanzlicher Gerichtsurteile auf einen Einzelfall zu beschränken, also deren allgemeine Anwendung zu verhindern. Niemand kann sich daher auf ein solches Urteil berufen. Bisher wurde der Nichtanwendungserlass ausschliesslich im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt, um den Staat vor finanziellen Einbussen zu schützen. Aber dann kam Jens Spahn.“ (…)