Es war schon seit längerer Zeit absehbar, dass die zuwanderungspolitisch bewirkte Ansammlung kulturell-normativ gegensätzlicher und letztlich aggressiv desintegrierter Migranten zu einer Zunahme des vielgestaltigen „Alltagsvandalismus“ führen würde.
Nachdem der „von oben“ angerichtete Schaden nun zunehmend augenfällig vorliegt, zielt die herrschende Propaganda der globalkapitalistischen Migrationsarchitekten und ihrer Funktionstruppen darauf ab, problemadäquate Gegenwehr als „rassistisch“ etc. zu brandmarken und die latent empörte Mehrheitsbevölkerung mittels dieser einschüchternden Demagogie in Schach zu halten.
Hierzu das Fazit am Ende dieses Textes (s. u.; Zitat):
Fazit
Die vorliegenden migrations- und flüchtlingspolitischen Erklärungen, Abkommen, Verträge etc. missachten weitestgehend die autochthonen Bevölkerungen der anvisierten Aufnahmeländer als Rechtssubjekte und behandeln sie de facto als bloße Anpassungs- und Unterwerfungsobjekte von fremdbestimmten Bevölkerungstransfermaßnahmen. Damit wird gegen wesentliche internationale Rechtsgrundsätze verstoßen, so zum Beispiel gegen Artikel 3, 6 und 7 der Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998.
Demgegenüber sind folgende handlungsleitenden Rechtspositionen offensiv zur Geltung zu bringen:
Die Staatsbürger/innen europäischer Nationen, die gemeinsam den demokratischen Souverän bilden, haben das Recht und im Hinblick auf die Wertegrundlagen aufgeklärter und anhand rationaler Standards gebildeter Gesellschaften auch die moralische Pflicht, für den kulturhistorisch gewachsenen Erhalt und damit für die zukünftige soziokulturelle Reproduktion der freiheitlichen, säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung einzutreten.
Dieses grundlegende Recht schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich
1. das Recht auf Abwehr einer nichtauswählenden und aufgenötigten Masseneinwanderung von Menschengruppen, die gemäß ihrer weltanschaulich-normativen Prägung und Handlungsorientierung einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung ablehnend bis feindlich gegenüberstehen, grundrechtswidrige und zum Teil auch kriminelle Sozialmilieus generieren und reproduzieren sowie obendrein die Sozialsysteme nachhaltig belasten.
2. das Recht auf Widerstand gegen wie auch immer verbrämte Migrationsdiktate in zuvor umrissener Quantität und Qualität, die den einheimischen Staatsbürgern/innen von nationalen Regierungen und supranationalen Instanzen auf undemokratische Weise und entgegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demokratischen Lebensordnung aufgezwungen werden und weiterhin aufgezwungen werden sollen. (Siehe bereits Artikel 2 und 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als Basisprinzipien.)
3. das Recht (und im Grunde die Pflicht aufgeklärter Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von weltanschaulich-normativ gegensätzlichen orientierten und gesinnten Zuwanderergruppen und deren einheimischen Unterstützern, ohne dafür demagogisch als „Rassist“, „Fremdenfeind“, „Nazi“ etc. diskriminiert zu werden.
11-2018
http://www.gam-online.de/text-transferpolitikt.html