„Männergruppe“ ermordet Fußgänger nach Weihnachtsmarkt-Besuch

Von JOHANNES DANIELS |
„Advent im Merkeljahr 2019 – das Schlachten geht unvermindert weiter:
Am Freitagabend gegen 22.40 Uhr wurde ein 49-jähriger Passant direkt im Zentrum Augsburgs von einer „Männergruppe“ angegriffen und vor den Augen seiner Frau heimtückisch getötet.“ (…)


http://www.pi-news.net/2019/12/maennergruppe-ermordet-fussgaenger-nach-weihnachtsmarkt-besuch/

Sechs Festnahmen im Fall des Augsburger Tötungsdelikts

vor 58 Minuten
Zitat aus der Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums: „Bei dem mutmaßlichen Haupttäter  handelt es sich um einen in Augsburg geborenen 17-Jährigen mit deutscher, türkischer und libanesischer Staatsangehörigkeit.“

und hierzu:
https://www.merkur.de/bayern/augsburg-feuerwehrmann-tod-bayern-gruppe-maenner-streit-festnahmen-mann-videoueberwachung-13279064.html

Kommentar Hartmut Krauss:

https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031

„Bunter“ Totschlag in Augsburg

Wenn polizeibekannte (sic) „bunte“ jugendliche Randalierer und Rudelstraftäter mit mehren oder nur einer „südlichen“ Staatbürgerschaft Menschen totschlagen, vergewaltigen, verletzen etc. dann unterminiert das natürlich das herrschende politisch-mediale Verwirr-Narrativ von der „zunehmenden Hauptgefahrgefahr des einheimischen Rechtsextremismus“. Dabei ist dessen behaupteter Auftrieb – wenn schon – eine vermeidbare Folgewirkung der Alltagswahrnehmung von zugewandertem Rechtsextremismus (“Islamismus“) und migrantischer Kriminalität in ihren sämtlichen Facetten. Da sich dagegen trotz einer ganzen Serie ähnlicher Vorfälle (worüber auch hier geschrieben wurde) kein massiver Protest aus der viel zitierten „Mitte der Gesellschaft“ formiert, wird sich der ganze abscheuliche Irrsinn stets wieder aufs Neue aufschaukeln

https://www.welt.de/vermischtes/article204123520/Nach-Streit-mit-Gruppe-Mann-stirbt-vor-Augen-seiner-Frau.html

mit einer Ergänzung von Hartmut Krauss:

Es war schon seit längerer Zeit absehbar, dass die zuwanderungspolitisch bewirkte Ansammlung kulturell-normativ gegensätzlicher und letztlich aggressiv desintegrierter Migranten zu einer Zunahme des vielgestaltigen „Alltagsvandalismus“ führen würde.

Nachdem der „von oben“ angerichtete Schaden nun zunehmend augenfällig vorliegt, zielt die herrschende Propaganda der globalkapitalistischen Migrationsarchitekten und ihrer Funktionstruppen darauf ab, problemadäquate Gegenwehr als „rassistisch“ etc. zu brandmarken und die latent empörte Mehrheitsbevölkerung mittels dieser einschüchternden Demagogie in Schach zu halten.

Hierzu das Fazit am Ende dieses Textes (s. u.; Zitat):

Fazit

Die vorliegenden migrations- und flüchtlingspolitischen Erklärungen, Abkommen, Verträge etc. missachten weitestgehend die autochthonen Bevölkerungen der anvisierten Aufnahmeländer als Rechtssubjekte und behandeln sie de facto als bloße Anpassungs- und Unterwerfungsobjekte von fremdbestimmten Bevölkerungstransfermaßnahmen. Damit wird gegen wesentliche internationale Rechtsgrundsätze verstoßen, so zum Beispiel gegen Artikel 3, 6 und 7 der Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 199817.

Demgegenüber sind folgende handlungsleitenden Rechtspositionen offensiv zur Geltung zu bringen:

Die Staatsbürger/innen europäischer Nationen, die gemeinsam den demokratischen Souverän bilden, haben das Recht und im Hinblick auf die Wertegrundlagen aufgeklärter und anhand rationaler Standards gebildeter Gesellschaften auch die moralische Pflicht, für den kulturhistorisch gewachsenen Erhalt und damit für die zukünftige soziokulturelle Reproduktion der freiheitlichen, säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung einzutreten.

Dieses grundlegende Recht schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich

1. das Recht auf Abwehr einer nichtauswählenden und aufgenötigten Masseneinwanderung von Menschengruppen, die gemäß ihrer weltanschaulich-normativen Prägung und Handlungsorientierung einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung ablehnend bis feindlich gegenüberstehen, grundrechtswidrige und zum Teil auch kriminelle Sozialmilieus generieren und reproduzieren sowie obendrein die Sozialsysteme nachhaltig belasten.

2. das Recht auf Widerstand gegen wie auch immer verbrämte Migrationsdiktate in zuvor umrissener Quantität und Qualität, die den einheimischen Staatsbürgern/innen von nationalen Regierungen und supranationalen Instanzen auf undemokratische Weise und entgegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demokratischen Lebensordnung aufgezwungen werden und weiterhin aufgezwungen werden sollen. (Siehe bereits Artikel 2 und 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als Basisprinzipien.)

3. das Recht (und im Grunde die Pflicht aufgeklärter Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von weltanschaulich-normativ gegensätzlichen orientierten und gesinnten Zuwanderergruppen und deren einheimischen Unterstützern, ohne dafür demagogisch als „Rassist“, „Fremdenfeind“, „Nazi“ etc. diskriminiert zu werden.

11-2018

http://www.gam-online.de/text-transferpolitikt.html

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